WHAT Messemagazin 2019

Ein Dienst für das ALLGEMEINWOHL Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen vom Abschluss der Vollzeit-Schulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Chance, ein Jahr lang etwas für sich und andere Menschen zu tun. Die Idee eines Freiwilligendienstes entstand 1954, am Anfang noch unter der Bezeichnung Diakonisches Jahr. 1964 wurde das Freiwillige Soziale Jahr gesetzlich verankert. Das Gesetz regelt die möglichen Einsatzfelder und die pädagogische Betreuung durch die FSJ-Träger. Heute ist das FSJ ein soziales Bildungsjahr. Es ist einer der beliebtesten und erfolgreichsten Freiwilligendienste. Neben der praktischen Tätigkeit bietet das FSJ eine pädagogi- sche Begleitung und mindestens 25 Seminartage. Hier besteht die Möglichkeit zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur Diskussion von fachlichen, sozialen oder politischen Themen. Die Seminare werden von den FSJ-Teilnehmenden aktiv mitgestaltet. Das FSJ hilft bei der beruflichen Orien- tierung. Der Einblick in die Praxis der beruflichen Arbeit vermittelt neue Perspektiven - nicht nur für Schulabgänger, sondern auch für junge Leute, die berufstätig sind oder waren. Durch die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu machen und die eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennenzulernen, unterstützt das FSJ die persönliche Entwicklung. Die Jugendlichen werden selbstständiger und lernen Verantwortung zu übernehmen. In einem FSJ arbeitet man ganztägig in der Einsatzstelle. Es handelt sich um praktische Hilfstätigkeiten in Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen. Einsatzstellen sind also beispiels- weise Pflegeheime, Kliniken, Kindergärten, Behinderten- einrichtungen, kulturelle Einrichtungen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Einrichtungen des Sports. Relativ neu hinzugekommen sind in Hessen die Einsatz- felder Schule, Feuerwehr und Politik. In den Einsatzstellen übernimmt eine Fachkraft die Einarbeitung, die Anleitung und die Betreuung im FSJ. Die Arbeitsmarkt- neutralität der übertragenen Aufgaben in der Einsatzstelle muss gewährleistet sein. Beim FSJ gibt es drei „Parteien“, der oder die FSJ-Teilnehmende, die Einsatzstelle und den Träger, die miteinander in Verbindung stehen und eine Vereinbarung abschließen. Anders als z.B. bei einem Praktikum, wo nur Prakti- kanten und Praktikumsstelle existieren, ist beim FSJ ein Träger gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff „Träger“ beschreibt eine vom Land anerkannte Organisation, die für die ordnungsgemäße Durchführung des FSJ verantwortlich ist. Dazu gehören z.B. gute Rahmen- bedingungen zu schaffen und die pädagogische Begleitung (gesetzlich vorgeschriebene Seminare) zu gewährleisten. Neben dem FSJ gibt es noch andere Dienstformen, die vielleicht auch interes- sant sein könnten: Inland: ≫ Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ≫ Bundesfreiwilligendienst (BFD) Ausland: ≫ Internationaler Jugendfreiwilligendienst ≫ Europäischer Freiwilligendienst ≫ Weltwärtsdienst ≫ Aupair ≫ Workcamps ≫ Work and Travel ≫ Missionar/in auf Zeit 24

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